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   BVerwG, 19.10.1967 - III C 33.64   

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BVerwG, 19.10.1967 - III C 33.64 (https://dejure.org/1967,801)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1967 - III C 33.64 (https://dejure.org/1967,801)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1967 - III C 33.64 (https://dejure.org/1967,801)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LAG § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. d, Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 28, 110
  • WM 1968, 314
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.05.1951 - I ZR 65/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1967 - III C 33.64
    Ob das Guthaben des Klägers von der Filiale Stettin zur Filiale Magdeburg mit der Wirkung verlagert wurde, daß keine Ansprüche mehr gegen die erstere bestanden, würde zivilrechtlich mithin vom weiteren Schicksal der Überweisung, insbesondere davon abhängen, ob und auf welchem Weg sie in Gang gekommen ist, wann ihr Lauf unterbrochen wurde, ferner, welche weiteren Dispositionen der Kläger etwa getroffen hat (vgl. hierzu Meyer - Cording, Das Recht der Banküberweisung, Tübingen 1951; Schoele, Das Recht der Überweisung, Berlin 1937; Sprengel, Die steckengebliebene Überweisung, Stuttgart 1948; BGHZ 2, 218; 4, 244 [BGH 17.12.1951 - GSZ - 2/51]; 10, 319) [BGH 06.10.1953 - I ZR 185/52].
  • BGH, 18.12.1951 - I ZR 94/50

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1967 - III C 33.64
    Ob das Guthaben des Klägers von der Filiale Stettin zur Filiale Magdeburg mit der Wirkung verlagert wurde, daß keine Ansprüche mehr gegen die erstere bestanden, würde zivilrechtlich mithin vom weiteren Schicksal der Überweisung, insbesondere davon abhängen, ob und auf welchem Weg sie in Gang gekommen ist, wann ihr Lauf unterbrochen wurde, ferner, welche weiteren Dispositionen der Kläger etwa getroffen hat (vgl. hierzu Meyer - Cording, Das Recht der Banküberweisung, Tübingen 1951; Schoele, Das Recht der Überweisung, Berlin 1937; Sprengel, Die steckengebliebene Überweisung, Stuttgart 1948; BGHZ 2, 218; 4, 244 [BGH 17.12.1951 - GSZ - 2/51]; 10, 319) [BGH 06.10.1953 - I ZR 185/52].
  • BGH, 06.10.1953 - I ZR 185/52

    Steckengebliebene Ost-West-Überweisung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1967 - III C 33.64
    Ob das Guthaben des Klägers von der Filiale Stettin zur Filiale Magdeburg mit der Wirkung verlagert wurde, daß keine Ansprüche mehr gegen die erstere bestanden, würde zivilrechtlich mithin vom weiteren Schicksal der Überweisung, insbesondere davon abhängen, ob und auf welchem Weg sie in Gang gekommen ist, wann ihr Lauf unterbrochen wurde, ferner, welche weiteren Dispositionen der Kläger etwa getroffen hat (vgl. hierzu Meyer - Cording, Das Recht der Banküberweisung, Tübingen 1951; Schoele, Das Recht der Überweisung, Berlin 1937; Sprengel, Die steckengebliebene Überweisung, Stuttgart 1948; BGHZ 2, 218; 4, 244 [BGH 17.12.1951 - GSZ - 2/51]; 10, 319) [BGH 06.10.1953 - I ZR 185/52].
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